Auf unseren Rechtsgebieten sind wir Spezialisten.
Da die Kanzlei nur Mandate in den Rechtsgebieten Erb-, Steuer- und Stiftungsrecht annimmt, sind wir in diesen Rechtsgebieten in hohem Maße spezialisiert und haben in diesen Gebieten die Berechtigung erworben, die Zusatzbezeichnung „Fachanwalt“ zu führen. Wir informieren unsere Mandanten vor bzw. bei Erteilung des Mandats über die voraussichtlich anfallenden Gebühren. Denn Sie sollen vorher entscheiden können, ob unsere Beauftragung für Sie auch einen wirtschaftlichen Vorteil bringt.