Michael Rudolf
Fachanwalt für Erbrecht
Testamentsvollstrecker DVEV
Michael Rudolf, ist nach über 10-jähriger Tätigkeit als Prozess- und Wirtschaftsanwalt seit dem Ende der Achtziger Jahre ausschließlich auf dem Gebiet des Erbrechts, dem Recht der Vermögensnachfolge und im Stiftungsrecht tätig.
Zu den Schwerpunkten seiner Arbeit gehört insbesondere die Beratung von Privatleuten und Unternehmen bei der Gestaltung steueroptimierter Nachfolgeregelungen durch Testament und / oder lebzeitiger Übertragung einschließlich der umfassenden Vorsorge durch entsprechende Vollmachtregelungen für den Fall krankheits- bzw. altersbedingter Handlungsunfähigkeit. Die Konzeption lebzeitiger bzw. auf den Todesfall bezogener gemeinnütziger und / oder Familienstiftungen bildet einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt.
Bereits seit Anfang der 90iger Jahre begann Michael Rudolf die Kanzlei konsequent auf das Erb-, Steuer- und Stiftungsrecht auszurichten. Die Kanzlei gehört zu einer der führenden Anwaltskanzleien auf diesen Rechtsgebieten. Diese Fachkompetenz wird unterstrichen durch das Engagement von Michael Rudolf als Mitbegründer und geschäftsführender Vorstand der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV), der führenden deutschen Vereinigung von im Erbrecht spezialisierten Rechtsanwälte und Notaren mit derzeit über 2.000 Mitgliedern.
Daneben ist Michael Rudolf Vorstand der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. sowie des Vorsorgeanwalt e.V., Mitinitiator des Gesprächskreises Stiftungen in der DVEV und Vorstandsmitglied der Deutschen Gemeinnützigen Stiftervereinigung „Stiften und Leben“ e.V. (DGSV) sowie Gesellschafter der Deutschen Gesellschaft für Stiftungsförderung (DGS).
Weiterhin ist er Mitglied des Beirats der zerb (Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis), der auflagenstärksten Fachzeitschrift für Erbrecht in Deutschland. Im Übrigen ist Michael Rudolf in der Liste geprüfter Testamentsvollstrecker der DVEV eingetragen. Bereits im Jahre 2000 wurde er im Nachrichtenmagazin „Focus“ in der Serie „100 Anwälte Deutschlands“ im Erbrecht mit der Höchstzahl der zu erreichenden Bewertungspunkte aufgeführt. Dies wiederholte sich in der zweiten Focus-Anwaltsliste der empfohlenen Erbrechtsexperten im Jahre 2003.
Das im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit erworbene theoretische und praktische Wissen gibt Michael Rudolf als Dozent der Deutschen Anwaltsakademie im Bereich der Fachanwaltsausbildung sowie als Referent bei Fachverbänden, Anwaltsvereinen und vor interessierten Laien wieder.
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
zerb Verlag, 3. Auflage 2011,
ISBN 978-3-935079-94-5
Anwaltformulare Erbrecht
zerb verlag GmbH, 4. Auflage 2010,
ISBN 978-3-941586-00-0
Praxiskommentar Erbrecht
zerb-Verlag, 2. Auflage 2010,
ISBN 978-3935079-64-8
Anwalts-Taschenbuch Erbrecht
Dr. Otto Schmidt-Verlag 1. Auflage 2003,
ISBN 3-504-18043-9
Handbuch der Testamentsauslegung und -anfechtung
Deutscher Anwaltverlag, 1. Auflage 2000
ISBN 3-8240-5013-7
Anwälte der Kanzlei Rudolf & Kollegen
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